AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungsleistungen, Schulungen und Seminare

1.
1.1 Geltungsbereich

Das Elektro-Ausbildungszentrum (im folgenden ELAZ) erbringt seine Ausbildungsleistungen, Schulungen und Seminare ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichenden AGB des Kunden wird widersprochen. Abweichende Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Abbedingung der Schriftform. ELAZ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu
ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der
Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
2.
2.1 Leistungsumfang und Angebote

ELAZ führt Schulungen gemäß der Beschreibung im Schulungsprogramm durch; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
ELAZ ist berechtigt, die Seminarinhalte im zumutbaren Umfang, insbesondere zur Anpassung an neue technische Entwicklungen, zu
modifizieren.
2.2
Angebote von ELAZ sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen
und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung von ELAZ.
Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.
3.
3.1 Anmeldungen zu Schulungen

Anmeldungen können schriftlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Die Anmeldung wird durch ELAZ schriftlich bestätigt und ist
spätestens dann für beide Teile verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
3.2
Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Schulungsveranstaltung ergeben sich aus der Kursbeschreibung und den Schulungsangebot oder
bei kundenspezifischen Schulungen aus dem jeweiligen Angebot.

4.

4.1 Preise für Schulungen

Es gelten die in dem Schulungsprogramm genannten Teilnahmepreise zuzüglich geltender Mehrwertsteuer, soweit es sich um
Nettopreisangaben handelt Preisänderungen bleiben vorbehalten.

4.2

Die Preise beinhalten die Ausbildungs- und Schulungsleistungen incl. Schulungsunterlagen. Die Teilnehmer erhalten ferner eine schriftliche
Teilnahmebestätigung. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Arbeitskleidung und Fahrtkosten hat der
Kunde selbst zu tragen. Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

5.

5.1 Zahlungsbedingungen für Schulungen

Die Preise werden unverzüglich mit Zugang der Rechnung fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungenen auf der Rechnung vermerkt
sind.

6.

6.1 Teilnahmebedingungen für Schulungen

ELAZ behält sich bei allen Schulungen das Recht vor, Ersatztrainer einzusetzen, die Inhalte im angemessenen Rahmen zu modifizieren
sowie – mit rechtzeitiger Vorankündigung – Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Ein Trainerwechsel, eine Inhaltsmodifikation oder
eine Termin- oder Ortsverschiebung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Trainingsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag, es
sei denn, die Änderungen sind für den Kunden unzumutbar.

6.2

Kann ein Schulungsteilnehmer aufgrund einer Terminverschiebung an einem Training nicht teilnehmen, so hat der Kunde das Recht zur
kostenfreien Umbuchung auf eine Schulung mit derselben Kursbezeichnung zu einem neuen verfügbaren Termin.

6.3

Wird eine Schulung vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt, so sorgt der Kunde auf eigene Kosten für
einen geeigneten Raum sowie für etwa benötigte, nicht von ELAZ gestellte Hilfsmittel.

7.

7.1 Leistungsstörungen

Bei Ausfall einer Schulung aus Gründen, die in der Person des Referenten liegen, aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse,
besteht die Möglichkeit die ausgefallene Schulung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder
anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Besteller im Zusammenhang mit dem Ausfall der Schulung entstehen, kann nicht verlangt werden.

7.2

ELAZ bereitet die technische Ausstattung der Schulungen so gut wie möglich vor. Dennoch auftretende kleinere technische Störungen
während der Schulungsdurchführung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Schulungsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag,
es sei denn, die Störungen sind für den Kunden unzumutbar.

8.

8.1 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist nicht berechtigt, Trainingsunterlagen oder Teile hieraus ohne Genehmigung von ELAZ zu vervielfältigen, nachzudrucken oder
an Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der in der Schulung verwendeten Unterlagen zu beachten
und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.

8.2

Die Installation von Software bzw. Änderung von bestehenden Installationen an Schulungsgeräten durch den Kunden bedarf der
ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von ELAZ. Bei Zuwiderhandlung ist ELAZ berechtigt, die Rückführung der Installation in den
ursprünglichen Zustand durchzuführen. Die Kosten werden dem Kunden berechnet. Dies gilt auch für die Notwendigkeit der
Neuinstallation von Systemkomponenten bei fahrlässiger Deinstallation durch Kunden bzw. deren Schulungsteilnehmer.

8.3

Der Kunde ist nicht berechtigt im Rahmen von ELAZ Schulungen PCs oder Bildschirme örtlich umzustellen oder den Stecker von diesen
Geräten zu lösen. Das Aufstellen und Anschließen eigener Geräte ist ausschließlich mit vorheriger Genehmigung durch ELAZ erlaubt.

8.4

Der Kunden ist im Rahmen von Schulungen verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten.

9.

9.1 Haftung

ELAZ haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle, in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl der in die Schulungsräume
eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände entstehen. Schadensersatzansprüche gegen ELAZ aus einem
Schulungsvertrag sind begrenzt auf die Höhe der Kursgebühr.

10.

10.1 Rücktritt, Stornierung, Verschiebung

ELAZ hat das Recht, bis 5 Kalendertage vor Schulungsbeginn von einem Schulungsvertrag zurückzutreten, wenn ein oder mehrere Trainer
an der Teilnahme am Training verhindert sind und Ersatz nicht zur Verfügung steht oder die Schulung aus technischen Gründen ausfallen
muss. Der Rücktritt kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

10.2

ELAZ wird vor der Ausübung des Rücktrittsrechts versuchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern dies möglich ist.
Ziffer 6.2 gilt entsprechend.

10.3

Der Kunde hat das Recht, bis zum Beginn der ersten Schulungsveranstaltung vom Schulungsvertrag ohne Grund zurückzutreten. Der Rücktritt
kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt der Rücktritt mindestens 15 Kalendertage vor Schulungsbeginn, so ist keine
Schulungsgebühr zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt bei weniger als 15, aber mindestens 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn, so werden 50% der
Schulungsgebühr zur Zahlung fällig. Bei weniger als 7 Kalendertagen vor Schulungsbeginn werden 80% der Trainingsgebühr zur Zahlung fällig.

10.4

Statt vom Vertrag zurückzutreten, kann der Kunde die Schulung, für das er sich angemeldet hat, bis 15 Kalendertage vor Schulungsbeginn
auf einen neuen Termin derselben Kursbezeichnung umzubuchen.
Die Zahlungsbedingungen, insbesondere die Fälligkeit der Schulungsgebühr, werden durch diese Umbuchung nicht berührt. Eine
Umbuchung weniger als 15 Tage vor Schulungsbeginn ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ELAZ möglich.

10.5

Nimmt ein Schulungsteilnehmer an einer Schulung nicht teil, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurückgetreten wäre oder die Schulung
umgebucht hätte, so hat der Kunde die volle Schulungsgebühr zu zahlen. Der Kunde hat das Recht, ohne Mehrkosten einen
Ersatzteilnehmer zu der von ihm gebuchten Schulung zu schicken.

11.

11.1 Erfüllungsort, Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von ELAZ. Auf diesen Vertrag findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11.2

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.