Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Berufschancen zukunftssicher ausbauen mit der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

In Industrie und Handwerk soll heute jeder einzelne Mitarbeiter immer flexibler einsetzbar sein. Denn die Arbeitswelt verändert sich in rasantem Tempo. Früher klar definierte Berufsbilder genügen heute den Anforderungen oft nicht mehr. Ausgelernt hat man nie. Die Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist für viele Beschäftigte mit einer technischen Ausbildung eine Möglichkeit, die eigenen Kompetenzen auszubauen. Damit wachsen nicht nur die Einsatzmöglichkeiten im Betrieb, sondern auch die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.

Warum gibt es eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

In vielen Betrieben ganz unterschiedlicher Branchen und Gewerke fallen regelmäßig elektrotechnische Aufgaben an, z.B. bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst. Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen jedoch ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Gemäß dieser strengen Regelung müssten Betriebe für viele Tätigkeiten zwei Fachleute einsetzen, beispielsweise einen Schreiner, der die Küche einbaut und eine Elektrofachkraft, die sie anschließt.

Um solche Doppelbelastungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Status der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eingeführt. Damit wird für Fälle von abgesteckten, oft für eine Branche typischen Aufgabenfeldern die Möglichkeit geschaffen, dass diese Aufgaben auch von Mitarbeitern ohne eine vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft vorgenommen werden dürfen. Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen.

Was bedeutet „festgelegte Tätigkeiten“?

Merkmale festgelegter Tätigkeiten sind,

  • dass sie auf bestimmte, fest definierte Aufgaben beschränkt sind.
  • dass es sich um wiederholende Tätigkeiten handelt (Routineaufgaben).
  • dass sie in einem festgelegten Arbeitsbereich im Zusammenhang mit der eigentlichen Aufgabe im Beruf auftreten.
  • dass für die Tätigkeiten schriftliche Arbeitsanweisungen erstellt wurden.

Die BGG 944 (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) definiert festgelegte Tätigkeiten als „gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.“

Einsatz nur in Niederspannungsanlagen!

Grundsätzlich gilt, dass festgelegte Tätigkeiten

  • nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V AC bzw. 1 500 V DC und
  • nur im freigeschalteten Zustand

durchgeführt werden dürfen.

Was lernt man in der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Je nach Spezialisierung, vorgesehenen Tätigkeiten und den spezifischen elektrotechnischen Anforderungen im Betrieb unterscheiden sich die Inhalte der Kurse. Einige Grundlagen sind jedoch i.d.R. immer Bestandteil der Ausbildung. Dazu gehören:

  • Basiswissen der Elektrotechnik
  • Gefahren des elektrischen Stroms, gefährliche Körperströme
  • Brandgefahren durch elektrische Anlagen
  • Schutzmaßnahmen gegen direkte und indirekte Berührung mit elektrischen Leitungen
  • Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen

In Praxisübungen werden Tätigkeiten gelernt, wie

  • Messen von Strom, Spannung und Widerstand
  • Anschließen von elektrischen Leitungen
  • Prüfen und Tausch von Beleuchtungsanlagen
  • Prüfen und Austausch von Schaltern und Steckdosen
  • Anschließen von Elektroherden
  • Lesen der elektrotechnischen Zeichnungen von Steuerungen
  • Überprüfung in Stand gesetzter elektrischer Bauelemente
  • Anwendungen der gelernten Sicherheitsregeln

Flyer – Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten